📊 Synoptische Gesamtübersicht: AGB & NDA Versionen A, B, C
Adey Meselesh GmbH – Niederlassung Portugal
Rechtsvergleichende Zusammenfassung zur anwaltlichen Prüfung – Stand: September 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertragsbereich | Klausel | Version A (DE-zentriert) | Version B (International) | Version C (PT-lokalisiert) |
---|---|---|---|---|
§ 1 Geltungsbereich | Abweichende Bedingungen | Werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung anerkannt. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 2 Vertragsschluss | Wirksamer Abschluss | Schriftliche Auftragsbestätigung oder Annahme durch AMI. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 3 Kundenpflichten | Mitwirkungspflicht | Vollständige und rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 4 Vergütung | Zahlungsbedingungen | Rechnungszahlung netto 14 Tage, bei Zahlungsverzug Leistungsaussetzung. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 5 Geistiges Eigentum | Nutzungsrechte | Einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht nach vollständiger Zahlung; Weitergabe nur mit Zustimmung. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 6 Vertraulichkeit | Dauer | 5 Jahre nach Vertragsende, unbegrenzt für Geschäftsgeheimnisse. | 7 Jahre; unbegrenzt für Trade Secrets. | 3 Jahre; unbegrenzt für Geschäftsgeheimnisse. |
§ 7 Haftung | Haftungsbegrenzung | Leichte Fahrlässigkeit begrenzt auf das Dreifache des Auftragsvolumens; Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 8 Kündigung | Vorzeitige Kündigung | Vergütung für erbrachte Leistungen plus Ersatz des entgangenen Gewinns. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 9 Schlussbestimmungen | Rechtswahl und Gerichtsstand | Deutsches Recht, vorbehaltlich zwingender Vorschriften; Gerichtsstand München, optionale Schiedsgerichtsklausel (DIS). | Deutsches Recht, ausschließliche ICC-Schiedsgerichtsbarkeit in Paris. | Vorrang portugiesisches Recht bei portugiesischen Kunden, sonst deutsches Recht; Gerichtsstand München, Fallback Lissabon |
Salvatorische Klausel | Unwirksame Klauseln werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt. | Gleichlautend. | Unwirksame Klauseln beeinträchtigen nicht die übrigen Bestimmungen. | |
§ 10 Höhere Gewalt | Force Majeure | Keine Haftung bei höherer Gewalt (Krieg, Terror, Pandemien etc.), Fristverlängerung. | Gleichlautend, inklusive Ausfall kritischer Energieinfrastruktur. | Gemäß portugiesischem Recht (Caso Fortuito/Força Maior). |
Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
Vertragsbereich | Klausel | Version A (DE-zentriert) | Version B (International) | Version C (PT-lokalisiert) |
---|---|---|---|---|
§ 1 Gegenstand | Definition vertraulicher Informationen | Nicht-öffentliche geschäftliche, technische und strategische Informationen. | Zusätzlich finanzielle und operative Informationen eingeschlossen. | Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Projektdaten und strategische Informationen. |
§ 2 Pflichten | Umgang mit vertraulichen Infos | Strenge Vertraulichkeit, Nutzung nur für vereinbarten Zweck, Weitergabe an verpflichtete Personen. | Gleichlautend. | Gleichlautend, mit Betonung auf angemessene Sicherheitsmaßnahmen. |
§ 3 Dauer | Laufzeit der Vertraulichkeitspflicht | 5 Jahre nach Vertragsbeendigung. | 7 Jahre, unbegrenzt für Trade Secrets. | 3 Jahre, unbegrenzt solange Informationen geheime Geschäftsgeheimnisse bleiben. |
§ 4 Ausnahmen | Nicht geschützte Informationen | Öffentliche, rechtmäßig erhaltene, unabhängig entwickelte und gesetzlich offenzulegende Inhalte. | Gleichlautend. | Gleichlautend. |
§ 5 Beendigung | Rückgabe und Vernichtung | Unverzügliche Löschung oder Vernichtung unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. | Rückgabe oder sichere Vernichtung. | Gleichlautend. |
§ 6 Vertragsstrafe | Folgen bei Verletzung | Bis zu 15% des Projektvolumens, mindestens 50.000 EUR. Beschwerden über Angemessenheit vorbehalten. | Bis zu 15% oder Festbetrag; Durchsetzbarkeit vor Common-Law-Gerichten berücksichtigen. | Bis zu 10% bei grobem Verschulden oder Vorsatz, mit Angemessenheitsvorbehalt. |
§ 7 Schlussbestimmungen | Rechtswahl und Streitbeilegung | Deutsches Recht, Gerichtsstand München. | Deutsches Recht, ICC-Schiedsgericht Paris, New Yorker Übereinkommen. | Deutsches Recht, Gerichtsstand München (Fallback Portugal für Verbraucher). |
📜 Version 1 – Deutsch-zentriert & Konsolidiert
Zweck: Maximale Rechtssicherheit im deutschen Rechtsraum, ideal für deutsche Kunden und Konzernniederlassungen.
AGB – Version 1
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Adey Meselesh GmbH – Niederlassung Portugal (im Folgenden „AMI“) und ihren Kunden.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, AMI stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von AMI sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch schriftliche Annahme des schriftlichen Auftrags des Kunden zustande.
§ 3 Leistungspflichten und Mitwirkung
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten unaufgefordert, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entstehen, berechtigen AMI zur angemessenen Fristverlängerung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung in Form von Stundenhonorar, Festpreis oder Pauschale.
(2) Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug ist AMI berechtigt, die Leistung auszusetzen.
§ 5 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an von AMI erstellten Werken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei AMI.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht exklusives, unwiderrufliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
(3) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AMI.
§ 6 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen streng zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsverhältnis hinaus für weitere fünf Jahre.
§ 7 Haftung
(1) AMI haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens das Dreifache der vereinbarten Vergütung.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Datenverlust ist ausgeschlossen.
(4) Ausgenommen von Haftungsbeschränkungen sind Personenschäden.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erfüllung des Leistungsumfangs.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei vorzeitiger Kündigung hat AMI Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie Ersatz für den entgangenen Gewinn.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, vorbehaltlich zwingender Vorschriften des Kundensitzrechts (z.B. portugiesisches Recht).
(2) Gerichtsstand ist München; für Klagen gegen den Kunden zusätzlich der Sitz des Kunden.
(3) Schiedsverfahren sind vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), Berlin, möglich.
(4) Sollte eine Klausel unwirksam sein, gilt eine ersetzbare wirksame Klausel, die dem wirtschaftlichen Zweck entspricht.
§ 10 Höhere Gewalt (Force Majeure)
AMI haftet nicht für verzögerte oder unterlassene Leistungen aufgrund höherer Gewalt wie Krieg, Terrorismus, Pandemien, Naturkatastrophen oder großflächigen Ausfällen kritischer Infrastruktur. Leistungsfristen verlängern sich angemessen.
NDA – Version 1
Zwischen
Adey Meselesh GmbH – Niederlassung Portugal („Offenbarende Partei“)
und
[Name und Anschrift der Empfangenden Partei] („Empfangende Partei“)
§ 1 Gegenstand: Vertrauliche Informationen umfassen alle nicht-öffentlichen geschäftlichen, technischen, operativen und strategischen Informationen im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung.
§ 2 Verpflichtungen: Empfangende Partei behandelt Informationen streng vertraulich und nutzt sie nur für vertraglich vereinbarte Zwecke; Weitergabe nur an verpflichtete Mitarbeiter.
§ 3 Dauer: Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 4 Ausnahmen: Öffentlich bekannte oder gesetzlich offenzulegende Informationen sind von der Pflicht ausgenommen.
§ 5 Rückgabe: Vertrauliche Informationen sind nach Vertragsschluss unverzüglich zu vernichten oder zurückzugeben, unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
§ 6 Vertragsstrafe: Bei Verstoß bis zu 15% des Projektvolumens, mindestens 50.000 EUR, unverändert.
§ 7 Schlussbestimmungen: Deutsches Recht, Gerichtsstand München; Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Gesamtvereinbarung.
🌐 Version 2 – International & Schiedsgerichtsfokussiert
Zweck: Globale Rechtsakzeptanz und internationale Streitschlichtung für Großkunden.
AGB – Version 2
Der Vertrag entspricht inhaltlich Version 1, jedoch in englischer Sprache mit folgendem Schwerpunkten:
§ 9 Final Provisions: Deutsches materielles Recht (ohne Kollisionsnormen, ohne UN-Kaufrecht) gilt. Alle Streitigkeiten wegen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden endgültig nach ICC-Schiedsgerichtsordnung entschieden. Sitz des Schiedsgerichts Paris, Verfahrenssprache Englisch. Interimmaßnahmen sind vor staatlichen Gerichten möglich.
§ 10 Force Majeure: Keine Haftung für Ausfälle durch Ereignisse außerhalb der Kontrolle (Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, breitflächiger Ausfall kritischer Infrastrukturen).
NDA – Version 2
Zwischen
Adey Meselesh GmbH – Portuguese Branch (Disclosing Party)
und
[Name und Adresse] (Receiving Party)
§ 1 Definition: Alle nicht-öffentlichen geschäftlichen, technischen, finanziellen oder strategischen Daten.
§ 2 Pflichten: Strenge Geheimhaltung, Nutzung nur für vertragliche Zwecke, keine Weitergabe ohne schriftliche Zustimmung.
§ 3 Dauer: 7 Jahre bzw. unbegrenzt für Trade Secrets.
§ 4 Ausnahmen: Öffentliches und rechtmäßig erhaltenes Material sowie gesetzlich erforderliche Offenlegung.
§ 5 Rückgabe: Nach Vertragsende Rückgabe oder sichere Vernichtung.
§ 6 Rechtswahl und Schiedsverfahren: Deutsches Recht, ICC-Schiedsgericht Paris, New Yorker Übereinkommen gilt.
§ 7 Vertragsstrafe: Bis zu 15% des Projektvolumens oder Festbetrag; Anspruch auf vollen Schaden bleibt.
🇵🇹 Version 3 – Portugal-lokalisiert & EU-konform
Zweck: Anpassung an portugiesisches Recht und EU-Regularien.
AGB – Version 3
Entspricht Version 1 mit diesen Anpassungen:
§ 9 Schlussbestimmungen: Portugiesisches Recht gilt für Kunden mit Sitz in Portugal, andernfalls deutsches Recht. Gerichtsstand München, Fallback Lissabon für portugiesische Verbraucher. Möglichkeit alternativer institutioneller Schiedsgerichtsverfahren. Salvatorische Klausel nach portugiesischem Recht.
§ 10 Höhere Gewalt: Anerkennung des portugiesischen Begriffs „Caso Fortuito“ und „Força Maior“ gemäß portugiesischem Zivilrecht.
NDA – Version 3
Zwischen
Adey Meselesh GmbH – Sucursal Portuguesa (Parte Reveladora)
und
[Nome e Morada do Parceiro Comercial] (Parte Recipiente)
§ 1 Âmbito: Know-how, Projektinformationen, Geschäftsgeheimnisse.
§ 2 Obrigações: Strikte Vertraulichkeit und Informationsnutzung nur für Projektzweck; angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
§ 3 Duração: 3 Jahre standardmäßig, unbegrenzt für Geschäftsgeheimnisse.
§ 4 Exceções: Öffentliches, rechtmäßig erhaltenes sowie gesetzlich offenzulegendes Material.
§ 5 Sanções: Vertragsstrafe nur bei vorsätzlichem/n grob fahrlässigem Verstoß bis max. 10% des Projektvolumens.
§ 6 Lei Aplicável e Foro: Geltung deutschen Rechts, Gerichtsstand München mit Ausnahmen für Verbraucher in Portugal.
🚦 AGB/NDA DECISION MATRIX | Adey Meselesh GmbH
Schnellauswahl der richtigen Vertragsvorlage – Für das Vertriebsteam
Stand: September 2025 | Bei Fragen: Vertriebsleitung oder Legal
🟢 VERSION A: DE-BASIS | FÜR DACH-KUNDEN
🏢 Zielkunde | Deutscher Mittelstand, Konzern-Headquarters, DACH-Familienunternehmen | |
📍 Kundenstandort | Deutschland, Österreich, Schweiz | |
📝 Sprache | Deutsch | |
⚖️ Recht & Gericht | Deutsches Recht | Gerichtsstand München |
✅ Aktion | Version A verwenden – DE-Vertrag versenden |
🟡 VERSION B: INTERNATIONAL | FÜR GLOBAL PLAYER
🌍 Zielkunde | Global Player, Private-Equity-Fonds, internationale Konsortien | |
📍 Kundenstandort | USA, UK, MENA, Asien, alle Nicht-EU-Länder | |
📝 Sprache | Englisch (maßgeblich) | |
⚖️ Recht & Gericht | Deutsches Recht | ICC-Schiedsgericht Paris |
✅ Aktion | Version B verwenden – EN-Vertrag versenden |
🔵 VERSION C: PT-LOKAL | FÜR PORTUGAL & ÖFFENTLICHE HAND
🇵🇹 Zielkunde | Lokale Unternehmen, Tochtergesellschaften, Behörden in Portugal | |
📍 Kundenstandort | Portugal | |
📝 Sprache | Portugiesisch (maßgeblich), Deutsch parallel | |
⚖️ Recht & Gericht | Zwingendes portug. Recht beachten | Fallback: Lissabon |
✅ Aktion | Version C verwenden – PT-Vertrag versenden |
🔴 SONDERFALL: RECHTLICHE PRÜFUNG NOTWENDIG
❓ Scenario | Gemischte Konstellation (z.B. DE-HQ mit PT-Projekt)Kunde sitzt in anderem EU-Land (FR, ES, IT)Unklare oder komplexe Struktur |
🚨 Aktion | Projekt pausieren & Rechtsabteilung kontaktierenKeine AGB versenden before Freigabe |
🔄 ENTSCHIEDUNGSFLUSS – WELCHE VERSION?
„Wo sitzt der Kunde?“
→ DACH (DE/AT/CH)? → 🟢 Version A
→ Portugal (PT)? → 🔵 Version C
→ USA/UK/MENA/Asien? → 🟡 Version B
→ Anderes EU-Land? → 🔴 Rechtsabteilung
→ Internationales Konsortium? → 🟡 Version B
📌 PRAXISHINWEISE
- NDA immer mitsenden! Immer die zur AGB passende NDA-Version anhängen.
- CRM pflegen: Im Kundendatensatz vermerken: „AGB-Version: [A / B / C] gesendet“
- Bei Rückfragen: Keine rechtlichen Interpretationen abgeben – immer an Legal verweisen.
- Vorlagen: Alle Versionen (A/B/C) im Shared Drive unter: //Vertrieb/Vertragsvorlagen/
🎯 CREDITS
Vertriebsleitung Adey Meselesh GmbH | In Zusammenarbeit mit Legal | © 2025