Die Legalisierung von Cannabis schreitet weltweit voran, und ein interessantes Modell, das in einigen Ländern Fuß fasst, sind die Cannabis Social Clubs (CSCs). Diese nicht-kommerziellen Vereinigungen ermöglichen es Mitgliedern, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und untereinander zu verteilen. Doch wo genau sind diese Clubs legal oder zumindest geduldet, und wie viele Mitgliedschaften darf man gleichzeitig besitzen? Wir geben einen Überblick über die aktuelle rechtliche Lage (Stand 2024/2025).
Länder mit (teilweise) legalen Cannabis Social Clubs
Einige Länder haben bereits spezifische Gesetze oder zumindest Grauzonen geschaffen, die den Betrieb von CSCs ermöglichen:
Land | Legal seit | Schlüsselregeln | Anzahl Clubs/Städte |
---|---|---|---|
Spanien | 1990er* | – Rechtliche Grauzone (nicht explizit legal) – Max. 500 Mitglieder/Club – Nur Eigenanbau | ~1.000–2.000 Clubs (v. a. Barcelona, Madrid) |
Uruguay | 2013 | – Staatlich regulierte Clubs – Max. 45 Mitglieder/Club – Abgabe nur an Einwohner | 123 Clubs (landesweit) |
Malta | 2023 | – Max. 500 Mitglieder/Club – THC-Limit: 20 % – Mindestabstand zu Schulen | 4 Clubs (in Valletta, Sliema) |
Belgien | 2023 | – Kleine „Cannabis Social Circles“ (max. 50 Mitglieder) – Strenger Non-Profit-Status | 12 Clubs (v. a. Brüssel) |
Deutschland | 2024 | – Max. 500 Mitglieder/Club – 25 g/Tag, 50 g/Monat – Mindestabstand 200 m zu Schulen | 15+ Clubs (z. B. Heilbronn, Berlin) |
*Es ist wichtig zu betonen, dass die Situation in Spanien eine rechtliche Grauzone darstellt. Die Clubs werden toleriert, sind aber nicht durch ein explizites nationales Gesetz legalisiert.
Länder mit eingeschränkten oder anderen Modellen
In einigen anderen Ländern gibt es zwar eine liberalere Cannabispolitik, aber keine direkten legalen Rahmenbedingungen für CSCs:
- Niederlande: Bekannt für seine Coffeeshops, die jedoch keine CSCs sind. Der Verkauf ist erlaubt, der Anbau jedoch nicht.
- Portugal: Hat Cannabis entkriminalisiert, aber es gibt keine legalen Cannabis Social Clubs.
- USA (einige Bundesstaaten): Hier existieren kommerzielle Dispensaries, aber in der Regel keine Non-Profit-Modelle wie CSCs.
Städte mit einer aktiven Cannabis-Club-Szene
In den Ländern, in denen CSCs existieren oder geduldet werden, haben sich in bestimmten Städten Hotspots entwickelt:
- Barcelona (Spanien): Mit über 200 Clubs ist Barcelona das Zentrum der spanischen CSC-Bewegung. Bekannte Beispiele sind „The Plug“ und „Dr. Dou“.
- Montevideo (Uruguay): Die Hauptstadt Uruguays beherbergt 38 staatlich registrierte Cannabis Social Clubs.
- Valletta (Malta): In der Hauptstadt Maltas und der nahegelegenen Stadt Sliema gibt es derzeit 4 registrierte Clubs, darunter die „KDD Society“.
- Brüssel (Belgien): Die belgische Hauptstadt zählt etwa 12 der kleineren „Cannabis Social Circles“, wie den „Trekker Social Club“.
- Heilbronn & Berlin (Deutschland): Deutschland erlebt gerade erst die Entstehung seiner CSC-Szene. Erste Clubs wie der „TenTen CSC“ in Heilbronn und weitere in Berlin und Köln haben ihren Betrieb aufgenommen.
Gleichzeitige Mitgliedschaften: Wie viele sind erlaubt?
Die Frage, ob man Mitglied in mehreren Cannabis Social Clubs gleichzeitig sein darf, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt:
- Deutschland: Hier ist die Regelung klar: Gemäß aktuellen Gesetzen ist nur eine Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club pro Person bundesweit erlaubt.
- Spanien: Theoretisch wäre eine Mitgliedschaft in mehreren Clubs denkbar, jedoch beschränken lokale Behörden oft die Zulassung von Clubs, was die praktische Relevanz mehrerer Mitgliedschaften reduziert.
- Uruguay: Die Mitgliedschaft in einem CSC in Uruguay ist an den Wohnort gebunden, was die Möglichkeit mehrerer Mitgliedschaften ausschließt.
Wichtige Einschränkungen und kritische Aspekte
Trotz der wachsenden Zahl von CSCs gibt es wichtige Aspekte und Einschränkungen zu beachten:
- Deutschland: Es wird diskutiert, dass Bundesländer die Anzahl der Clubs auf einen CSC pro 6.000 Einwohnerbeschränken könnten. Dies würde die potenzielle Dichte der Clubs in Städten limitieren.
- Spanien: Obwohl es viele Clubs gibt, genießen sie keinen vollständigen rechtlichen Schutz und sind weiterhin Razzien und Schließungen ausgesetzt, insbesondere in Regionen wie Granada und Sevilla.
- Touristen: In keinem der genannten Länder ist es Touristen erlaubt, Mitglied in einem Cannabis Social Club zu werden. Die Mitgliedschaft ist in der Regel an den Wohnsitz im jeweiligen Land gebunden. Eine Ausnahme bildet hier Spanien, wo es in einigen Fällen eine „Empfehlungslösung“ geben kann, die jedoch nicht die Regel ist und rechtlich umstritten ist.
Fazit
Die rechtliche Landschaft der Cannabis Social Clubs ist vielfältig und befindet sich in ständiger Entwicklung. Während einige Länder wie Uruguay und Malta klare gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen haben, operieren Clubs in Spanien in einer Grauzone. Deutschland steht noch am Anfang seiner CSC-Entwicklung mit klaren Regeln zur Einzelmitgliedschaft. Wer sich für die Gründung oder den Beitritt zu einem CSC interessiert, sollte sich stets bei lokalen Behörden und einschlägigen Verbänden wie der Federación de Asociaciones Cannábicas in Spanien über die aktuellsten Bestimmungen informieren.
Disclaimer: Dieser Blogbeitrag dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Situation kann sich ändern. Konsultieren Sie im Zweifelsfall immer einen Rechtsanwalt oder die zuständigen Behörden.