1. Grundlegende Voraussetzungen
- Vereinsstruktur:
- Muss als eingetragener Verein (e.V.) geführt werden
- Maximal 500 Mitglieder pro Club
- Mitglieder müssen ihren Hauptwohnsitz im selben Bundesland haben
- Mindestalter: 18 Jahre (21 Jahre für Sorten >10% THC)
- Nichtkommerzieller Charakter:
- Keine Gewinnerzielungsabsicht
- Maximal 50 kg Jahresproduktion pro Verein
- Abgabe nur an Mitglieder (max. 25g/Monat pro Person)
2. Anbaubestimmungen
- Standort:
- Nur Indoor-Anbau erlaubt
- Muss in gewerblichen Räumlichkeiten erfolgen
- Mindestabstand zu Schulen/Kindergärten: 200 Meter
- Sicherheitsvorkehrungen:
- Alarmanlage mit Polizeianbindung
- Tresor zur Lagerung
- Videoüberwachung (in einigen Bundesländern)
- Dokumentationspflicht aller Aktivitäten
3. Sortenregulierung
- THC-Grenzwerte:
- Standard: Maximal 15% THC
- Für Mitglieder 18-21 Jahre: Maximal 10% THC
- CBD-Sorten ohne Einschränkung
- Saatgut:
- Muss aus EU-zertifizierten Quellen stammen
- Kein Import aus Drittländern
- Dokumentation der Genetik erforderlich
4. Genehmigungsverfahren
- Antragstellung bei der Landesbehörde
- Ausführliches Anbaukonzept
- Sicherheitskonzept
- Finanzplan
- Mitgliederliste
- Prüfung durch Behörden:
- Strafregisterauszug aller Vorstandsmitglieder
- Ortsbegehung
- Prüfung der Satzung
- Laufende Pflichten:
- Jährliche Mengenmeldung
- Unangemeldete Kontrollen
- Qualitätskontrollen (Laboranalysen)
5. Besondere Landesregelungen
- Bayern/Sachsen:
- Verschärfte Sicherheitsauflagen
- Verbot des gemeinsamen Konsums auf Vereinsgelände
- Berlin/Bremen:
- Vereinfachte Genehmigungsverfahren
- Förderprogramme für soziale Projekte
6. Verbotene Aktivitäten
- Verkauf an Nicht-Mitglieder
- Handel zwischen Clubs
- Öffentlicher Konsum auf Clubgelände
- Anbau in Wohngebieten
7. Aktuelle Herausforderungen
- Bürokratiekosten: Ca. 15.000-20.000 € Startinvestition
- Politische Unsicherheit: Mögliche Änderungen nach Bundestagswahl 2025
- Versicherungsfragen: Kein Standardschutz für Cannabis-Vereine
Wichtig: Diese Regelungen gelten für den nicht-kommerziellen Eigenanbau in Vereinsstrukturen. Gewerblicher Anbau bleibt weiterhin speziellen Lizenznehmern vorbehalten.
Für aktuelle Informationen empfehlen wir die Webseiten der jeweiligen Landesgesundheitsämter und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).